Wir benötigen den Fahrzeugschein und die angaben zu Ihrer Versicherung, anschließend klären wir für Sie, ob überhaupt oder in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. 

Vorbemerkungen:

  • Glasbruch am Fahrzeug ist über Ihre Teilkasko – Versicherung abgedeckt. 
  • Eine Vollkasko- beinhaltet immer auch die Teilkasko – Versicherung.
  • Der Unterschied zwischen beiden: Die Teilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt, d.h., im Schadensfall wird sie nicht teurer. Sie „verlieren keine Prozente“…

Fall 1: Sie haben keine Voll- oder Teilkaskoversicherung

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer nächsten KS-Werkstatt auf und lassen Sie sich ein günstiges Angebot machen. Richtwerte können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sehr stark ausgeprägt sind.

Fall 2: Sie haben eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen, egal ob Sie die Scheibe reparieren oder tauschen lassen.

Fall 3: Sie haben eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung

  1. Es handelt sich um einen reparablen Steinschlag (siehe Steinschlagreparatur):
    Bei einer Steinschlagreparatur müssen Sie in der Regel nichts bezahlen – die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen in Zusammenarbeit mit KS aus Kulanz die Kosten der Reparatur. Sie sparen somit Ihre Selbstbeteiligung, in der Regel zwischen € 150,- und € 300,-. Dies gilt für alle teilnehmenden Versicherungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.
  2. Der Steinschlag kann nicht repariert werden bzw. die Scheibe ist gerissen (siehe Scheibenaustausch): Die Scheibe muss getauscht werden. In diesem Fall müssen Sie vom Gesamtschaden lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.

Sonderfall: Sie sind bei einer Gesellschaft versichert, die mit KS eine spezielle Vereinbarung geschlossen hat. In diesem Fall sparen Sie bis zu € 75,- Ihrer Selbstbeteiligung.

Welche Gesellschaften das sind, erfahren Sie aktuell in Ihrem Autoglas Zentrum Landsberg