Nicht immer lässt sich eine Windschutzscheibe reparieren, bestimmte Kriterien schließen eine Reparatur aus technischer und sicherheitsrelevanter Sicht vom Gesetzgeber her aus.
Bei den nachfolgenden Gründen ist ein Austausch der Windschutzscheibe vorgeschrieben:
a) Der Steinschlag befindet sich im Sichtfeld des Fahrers.
b) Ein Riss in der Frontscheibe, länger als 2 cm.
c) Das Schadensbild ist größer wie eine 2 Euro Münze ist
d) Die Schadensstelle befindet sich weniger als 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt.
Bei den nachfolgenden Gründen ist ein Austausch der Windschutzscheibe ratsam:
- Die Scheibe ist verschlissen, durch mechanische Einwirkungen (Scheibenwischer) und Witterungseinflüsse,
eine klare Durchsicht ist nicht mehr gegeben. - Sie haben eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung, dann würde eine Reparatur für Sie keine finanziellen Vorteile bringen.
Wir prüfen vorab ob eine Reparatur der Autoscheibe möglich ist, oder ob die Scheibe ausgetauscht werden muss.
Die Winschutzscheibe zählt zu den tragenden Teilen das Fahrzeugs und trägt zur Festigkeit der Karosserie bei. Der Beifahrer-Airbag funktioniert nur in Verbindung mit einer stabilen Windschutzscheibe und kann als sicherheitsrelevantes Bauteil ordnungsgemäß fungieren. Sie sollten deshalb immer einen Autoglas Fachbetrieb für den Austausch einer Scheibe aufsuchen. Bei einer beschädigten Heck- oder Seitenscheibe kommt nur generell nur ein kompletter Austausch in Frage.
Sie sind bei einer Gesellschaft versichert, die mit KS eine spezielle Vereinbarung geschlossen hat, können sie bis zu € 75,- Ihrer Selbstbeteiligung sparen.
Welche Gesellschaften das sind, erfahren Sie aktuell im KS Autoglas Zentrum Landsberg
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